Aufgaben Datenbank

06.02.01.20 (Bayern) Konstruktives Ausgestalten von Baugruppen/ einfachen Maschinen

Laufende Nr
327
SYS_1
06
SYS_2
06.02
SYS_3
06.02.01
SYS_4
06.02.01.20
ORGEINHEIT
Produktentwicklung
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Konstruktion und Entwicklung
ERAAA
Konstruktives Ausgestalten von Baugruppen/ einfachen Maschinen
Tarifgebiet
Bayern
BAY
9
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Die Arbeitsaufgabe umfasst die Durchführung von abgegrenzten Konstruktionsaufgaben im Rahmen vorgegebener Konzeptionen. Bauteile, Baugruppen, Zusammenbauten/einfachen Maschinen nach internen Anforderungen, Entwürfen, Skizzen und Vorgaben konstruktiv ausgestalten. Verknüpfungen zwischen Bauteilen/Baugruppen unter Berücksichtigung vorhandener Einzelfunktionen und Elementen konstruktiv ausgestalten. Formgestaltung, Maße und Toleranzen nach Entwürfen bzw. Angaben konstruktiv untersuchen und festlegen. Dabei sind fertigungstechnische Belange, Reparaturmöglichkeiten (z. B. Ein- und Ausbau) und Platzverhältnisse zu berücksichtigen und Teile vergleichbarer Funktion zu vereinheitlichen. Entwürfe unter Berücksichtigung der festgelegten Fertigungstechnik, gegebenen Werkstoffe und technischen Normen detaillierungsreif ausarbeiten bzw. ausarbeiten lassen und mit den zuständigen Stellen abstimmen. Bearbeiten von Konstruktionsänderungen, d.h. notwendige Konstruktionsunterlagen beschaffen und prüfen, Ausführbarkeit und Funktion konstruktiv untersuchen, Konstruktionsänderungen abstimmen bzw. vorschlagen. Entwürfe zu fertigungsgerechten Zeichnungen ausarbeiten. Konstruktionsergebnisse in technische Listen (z. B. Stücklisten) unter Berücksichtigung des Nummernsystems und produktspezifischer Besonderheiten umsetzen bzw. Umsetzung veranlassen. Berechnungen zur Dimensionierung der zu konstruierenden Teile und Baugruppen anhand von vorgegebenen Formeln und Tabellen durchführen (z. B. Festigkeit, Steifigkeit, Querschnitte, Schwerpunkte, Massen).

BBG

Das konstruktive Ausgestalten von Bauteilen, Baugruppen, Zusammenbauten/einfachen Maschinen im Rahmen vorgegebener Konzeptionen, das Bearbeiten von Konstruktionsänderungen und die Berechnungen zur Dimensionierung erfordern eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifizierter Weiterbildung zum Techniker und ausgeprägte fachspezifische Erfahrung im Bereich der Konstruktion. Alternativ können die Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein abgeschlossenes bis zu 4-jähriges Regelstudium (z.B. Fachrichtung Maschinenbau) erworben werden. Die Bearbeitung der konstruktiven Änderungen und die Erstellung und Abstimmung der möglichen Lösungen erfordern Entscheidungs- und Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung.